Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Die Ernennung erfolgt auf Basis des "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit", "Maßnahmen gegen Brände - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)" und der Unfallverhütungsvorschrift "DGUV Vorschrift 1– Grundsätze der Prävention".
Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz (dguv.de)
Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der den Unternehmer bei Fragen des Brandschutzes berät und die Brandschutzhelfer fortbildet.
Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:
1. Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
2. Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
3. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
4. Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge)
5. Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Unserer Qualifikationen im Bereich des Brandschutzes, befähigen uns, die Ausbildung für Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 durchzuführen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus 1,5 Stunden Theorie sowie aus einer praktischen Löschübung.
Der Preise für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erhalten Sie auf Anfrage.