Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Die Ernennung erfolgt auf Basis des "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit", "Maßnahmen gegen Brände - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)" und der Unfallverhütungsvorschrift "DGUV Vorschrift 1– Grundsätze der Prävention".

Unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz (dguv.de)

Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der den Unternehmer bei Fragen des Brandschutzes berät und die Brandschutzhelfer fortbildet.

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:

1. Unterstützung des Brandschutzbeauftragten

2. Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze

3. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden

4. Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (ggf. Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge)

5. Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Unserer Qualifikationen im Bereich des Brandschutzes, befähigen uns, die Ausbildung für Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 durchzuführen.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus 1,5 Stunden Theorie sowie aus einer praktischen Löschübung.

Informationen zur Ausbildung Brandschutzhelfer:

-        Schulung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023.

-        Für eine evtl. Verpflegung der Teilnehmer hat der Teilnehmer oder das Unternehmen des Teilnehmers zu sorgen.

-        Für die Feuerlöschübung muss ein Freigelände (Mindestgröße 12 m x 12 m) zur Verfügung stehen.

-        Eine ggf. notwendige Anmeldung des offenen Feuers (während der Feuerlöschübung) bei der Rettungsleitstelle obliegt beim Unternehmen der Teilnehmer.

-        Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss ein Zertifikat mit der Gültigkeit von 5 Jahren.

Inhalt der Ausbildung:

-        Brandschutz als Maßnahme des Arbeitsplatzerhalts

-        Aufgaben des Brandschutzhelfers

-        Vorbeugender Brandschutz

-        Abwehrender Brandschutz

-        Heißarbeiten im Betrieb

-        Umgang und Funktionsweise von Feuerlöschgeräten

-        Verhalten im Brandfall

-        Brandklassen und Löschmittel

-        Vorgehensweise beim Löschen von Bränden

-        Teilbegehung des Objektes

-        Praktische Übung mit Feuerlöschern am Feuerlöschübungsgerät (Firetrainer)

 

Teilnehmervoraussetzung:

Keine Voraussetzungen notwendig.                 

Ausbildungsdauer:

1 Stunde und 45 Minuten

Kosten: 

Die Lehrgangspauschale für die Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer beläuft sich auf 530,00 Euro pro Lehrgang. Pro Lehrgang wären 10-15 Teilnehmer eine optimale Gruppengröße, jedoch keinesfalls mehr als 20 Teilnehmer. Ab zwei Brandschutzhelferschulungen am gleichen Tag oder eine Brandschutzhelferschulung im Anschluss an eine Ersthelferschulung biete ich Ihnen einen Sonderpreis von 390,00 € pro Gruppe an.

Termine:

Nach Vereinbarung.